Mit Hilfe einer gezielt eingesetzten Gehwegabsenkung kann Fußgängern sowie Fahrzeugen das Fortbewegen im Straßenverkehr erheblich erleichtert werden. Insbesondere bei neu geplanten Einfahrten können sich Gehwegabsenkungen als vorteilhaft erweisen. Aus diesem Grund wird bei der Errichtung eines Neubaus zum mühelosen Erreichen eines Grundstücks zumeist eine Gehwegabsenkung vorgenommen. Ob diese jedoch tatsächlich erforderlich ist, muss im Vorfeld erst geprüft werden.
Was ist unter einer Gehwegabsenkung zu verstehen?
Gehwegabsenkungen stellen eine stellenweise Vertiefung des Gehsteiges dar. Auf diese Weise soll der Gehweg an das Niveau der Straße angenähert und somit eine Befahrung desselben erleichtert werden. Eine Gehwegüberfahrt wird von einem geprüften Tiefbauunternehmen durchgeführt.
Ist für Gehwegabsenkungen eine Genehmigung erforderlich?
Generell muss vor dem Durchführen jener Maßnahme stets ein entsprechender Antrag gestellt werden. Die Genehmigung ist von der jeweiligen Gemeinde zu erteilen. Jedem Antrag ist außerdem ein Lageplan beizufügen, in welchem der betroffene Bereich mit Maßen zu markieren ist. Das zuständige Amt prüft dabei, ob es Gründe gibt, welche gegen die Durchführung einer Bordsteinabsenkung sprechen. Mit den Baumaßnahmen darf erst begonnen werden, sobald die Erlaubnis erteilt wurde. Gehwegabsenkungen sind in der Regel mit Gebühren um die 60 EUR verbunden.
Darauf ist bei der Durchführung einer Gehwegabsenkung zu achten
Wer die Einrichtung einer Bordsteinüberfahrt plant, darf lediglich Unternehmen beauftragen, welches von der Gemeinde genehmigt wurde. Des Weiteren ist darauf zu schauen, dass die Durchführung von Gehwegabsenkungen mit Materialien, deren Einsatz im Vorfeld vom zuständigen Amt erlaubt worden ist, erfolgt. Soll der Bereich zudem für jede Personengruppe zugänglich sein, empfiehlt sich die Installation einer barrierefreien Gehwegabsenkung.